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Hintergrund: Schrottplatz

Sie sind gewerblicher Abfallerzeuger und benötigen einen Nachweis für rechtskonformes Handeln im Sinne der Gewerbe­abfall­verordnung?

Junger Mann schaut verwundert in die FerneLachender junger Mann

Wir prüfen und bescheinigen die Rechtskonformität Ihrer innerbetrieblichen Abfallwirtschaft nach Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung.

Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) verpflichtet nicht private Abfallerzeuger zur getrennten Erfassung von Abfällen sowie zur Dokumentation der betrieblichen Abfallwirtschaft. Die Einhaltung dieser Anforderungen ist gegenüber den zuständigen Behörden nachzuweisen. Wir prüfen Ihre betriebliche Umsetzung auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben und bewerten die Konformität Ihrer Organisation und Dokumentation. Gegenstand der Prüfung sind insbesondere die Getrennterfassung, die Nachvollziehbarkeit der Stoffströme sowie die Vollständigkeit der erforderlichen Nachweise.

Sofern die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind, bestätigen wir die Einhaltung der Anforderungen, beispielsweise im Hinblick auf die Getrennterfassungsquote gemäß §4 Abs. 5 GewAbfV.

Im Rahmen unserer Prüfungen zeigen sich häufig Optimierungspotenziale sowohl in der betrieblichen Behälterlogistik als auch im Preis-Leistungsverhältnis einzelner Entsorgungsdienstleister. Wie sieht das bei Ihnen aus?

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