Wir prüfen und bescheinigen die Rechtskonformität Ihrer innerbetrieblichen Abfallwirtschaft nach Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung.
Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) verpflichtet nicht private Abfallerzeuger zur getrennten Erfassung von Abfällen sowie zur Dokumentation der betrieblichen Abfallwirtschaft. Die Einhaltung dieser Anforderungen ist gegenüber den zuständigen Behörden nachzuweisen. Wir prüfen Ihre betriebliche Umsetzung auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben und bewerten die Konformität Ihrer Organisation und Dokumentation. Gegenstand der Prüfung sind insbesondere die Getrennterfassung, die Nachvollziehbarkeit der Stoffströme sowie die Vollständigkeit der erforderlichen Nachweise.
Sofern die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind, bestätigen wir die Einhaltung der Anforderungen, beispielsweise im Hinblick auf die Getrennterfassungsquote gemäß §4 Abs. 5 GewAbfV.


