Wir prüfen die Einhaltung Ihrer Verpflichtungen nach dem Batteriegesetz.
Das Batteriegesetz (BattG) stellt Anforderungen an Hersteller und Invekehrbringer von Batterien hinsichtlich Registrierung, Rücknahme, Verwertung und Berichterstattung. Für Organisationen für Herstellerverantwortung (OfHs) ergeben sich darüber hinaus besondere Anforderungen im Rahmen der Zulassung sowie der regelmäßigen Erfolgskontrolle durch die zuständige Behörde. Voraussetzung hierfür sind belastbare Prozesse, nachvollziehbare Datenflüsse und eine ordnungsgemäße Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben.
Als öffentlich bestellte Sachverständige prüfen wir die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und erstellen unabhängige Gutachten im Zusammenhang mit der Zulassung und Erfolgskontrolle von OfHs.


