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Sie sind Hersteller oder Inverkehrbringer von Batterien und möchten Ihre Pflichten nach dem Batteriegesetz rechtssicher erfüllen?

Alter Mann kaut FingernägelAlter Mann mit verschränkten Armen

Wir prüfen die Einhaltung Ihrer Verpflichtungen nach dem Batteriegesetz.

Das Batteriegesetz (BattG) stellt Anforderungen an Hersteller und Invekehrbringer von Batterien hinsichtlich Registrierung, Rücknahme, Verwertung und Berichterstattung. Für Organisationen für Herstellerverantwortung (OfHs) ergeben sich darüber hinaus besondere Anforderungen im Rahmen der Zulassung sowie der regelmäßigen Erfolgskontrolle durch die zuständige Behörde. Voraussetzung hierfür sind belastbare Prozesse, nachvollziehbare Datenflüsse und eine ordnungsgemäße Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben.

Als öffentlich bestellte Sachverständige prüfen wir die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und erstellen unabhängige Gutachten im Zusammenhang mit der Zulassung und Erfolgskontrolle von OfHs.

Hersteller (auch Importeure) müssen sich einer OfH anschließen, um ein Vertriebsverbot zu umgehen. OfHs bedürfen nach dem Batteriegesetz einer Zulassung durch die Stiftung EAR. Im Rahmen der Zulassung und der regelmäßigen Erfolgskontrolle sind gegenüber der zuständigen Behörde belastbare Nachweise und unabhängige Gutachten vorzulegen. 

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