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Hintergrund: Fragezeichen in Sprechblase vor gelbem Hintergrund

Man kann nicht alles wissen! Hier erklären wir einfach und verständlich, was Ihnen unbekannte Fachbegriffe bedeuten.

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Glossar

Wir unterstützen Sie dabei, dass wertvolle Ressourcen wieder in den Produktkreislauf zurückgeführt werden und Ihr Workflow noch nachhaltiger wird. Wir beraten, unterstützen und zertifizieren Sie in allen Bereichen rund um die Produktverantwortung und bereiten Sie rechtzeitig auf kommende Anforderungen vor. Dabei kennen wir uns 100%ig in der aktuell gültigen Gesetzeslage aus und wissen heute schon, was morgen kommt. Und wenn Sie in unseren Texten den ein oder anderen Fachbegriff nicht verstehen, können Sie hier nachlesen, was dieser bedeutet und ob dieses Thema für Sie relevant ist.

B

BattG – Batteriegesetz

Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren.

 

Gesetze im Internet

Blauer Engel

Umweltzeichen der Bundesregierung - es setzt anspruchsvolle Maßstäbe für umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen und dient als Orientierung beim Einkauf. Weltweit anerkanntes Symbol als Maßstab für ökologisch vorteilhafte Produkte.

 

Blauer Engel

E

EWKFondsG – Einwegkunststofffondsgesetz

Fonds, in den betroffene Hersteller - abhängig von Produktart und Masse - einzahlen. Begünstigt sind in erster Linie die Kommunen, denen die Straßenreinigung obliegt.

Gesetz über den Einwegkunststofffonds mit dem Ziel die Auswirkungen der Einwegkunststoffprodukte  auf die Umwelt zu vermeiden und zu vermindern, sowie innovative und nachhaltige Geschäftsmodelle, Produkte und Werkstoffe zu fördern. Betroffen sind kunstsoffhaltige Artikel, wie z.B. Zigarettenfilter, Tampons, Reinigungstücher und Verpackungen für Produkte, die zum sofortigen Verzehr bestimmt sind.

 

Umweltbundesamt

EPR – Erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility)

Umweltpolitisches Instrument, das Herstellern die Verantwortung für das Management der Nachnutzungsphase eines Produkts überträgt, wenn dieses zu Abfall wird. Die Hersteller zahlen EPR-Gebühren auf der Grundlage der in Verkehr gebrachten Mengen an Verpackungen oder Produkten (z. B. Batterien bzw. elektrische und elektronische Geräten). EPR ist ein Regelprinzip, das Grundlage für eine Vielzahl an Rechtsnormen der Europäischen Union ist und zunehmend weltweit Bedeutung erlangt.

EuCertPlast – European Certification of Plastics Recyclers

Europaweites Zertifizierungsprogramm für das Recycling von Kunststoffabfällen.

 

EuCertPlast

G

GewAbfV – Gewerbeabfallverordnung

Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen.

 

Gesetze im Internet

K

KrWG – Kreislaufwirtschaftsgesetz

Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen.

 

Gesetze im Internet

L

Letztverwerter

Betreiber von Anlagen, die aus Abfall bzw. Sekundärrohstoff wieder marktgängige Produkte herstellen.

 

Littering

Vermüllung (englisch littering) - Verschmutzung infolge von achtlosem wegwerfen und liegenlassen von Abfällen im öffentlichen Raum.

Litteringabgabe

Sonderabgabe für Hersteller von Einwegkunststoffprodukten, die durch sogenanntes Littering die Umwelt vermüllen (siehe auch EinwegkunststofffondsG).

LUCID

Verpackungsregister - Internetplattform der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) zur Umsetzung des Verpackungsgesetzes.

 

Verpackungsregister

M

Mengenstromnachweis

Überprüfbarer Nachweis der Erfüllung der Sammlungs- und Verwertungsanforderungen im Bereich von Systemen zur Erfüllung der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR).

O

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

Öffentlich bestellte Sachverständige müssen eine besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Eignung auf einem bestimmten Fachgebiet nachweisen. Dies wird durch die Bestellungskörperschaft bei der Erstbestellung in Bezug auf die Ausbildung, den Lebenslauf unter Einschluss beruflicher Stationen und durch Arbeitsproben (Gutachten) beurteilt. Weiterhin muss der Bewerber seine Fachkenntnisse und Leistungsfähigkeit im Wege einer Prüfung nachweisen. Die Bestellung ist regelmäßig auf 5 Jahre befristet. Für eine Verlängerung müssen Arbeitsergebnisse eingereicht werden und eine aktive Teilnahme an fachbezogenen Weiterbildungen nachgewiesen werden, die einer erneuten Beurteilung unterzogen werden. Öffentlich bestellte Sachverständige sind darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln.

 

Gesetze im Internet

R

RAL 

Staatlich autorisierte Stelle (RAL gGmbH) für die Vergabe von Gütesiegeln in verschiedenen Kategorien. Ökologische Gütezeichen des RAL sind z.B. die Gütegemeinschat Rezyklate aus haushaltsnaher Wertstoffsammlung oder das  Umweltzeichen Blauer Engel.

 

RAL

RecoTrace™

Unternehmensübergreifendes Buchungssystem, in dem Kunststoffrezyklate angemeldet werden können, die aus geprüften Quellen entstammen und in dem der weitere Einsatz der Rezyklate im Produkt nachgewiesen werden kann (wertschöpfungskettenorientiert).

 

Recotrace

RecyClass

Zertifizierungssystem im Bereich des Kunststoffrecycling mit drei Modulen - bewertet und klassifiziert die Recyclingfähigkeit von Kunststoffverpackungen bzw. die Tätigkeit von Kunststoffrecyclern und dient als Nachweis für den Einsatz von Rezyklaten im Produkt.

 

RecyClass

Recycling

Verwertungsverfahren durch das Abfälle zu Erzeugnissen, Materialien oder Stoffen entweder für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke aufbereitet werden.

Rezyklat

Stoffe und Gegenstände, die ganz oder teilweise aus Materialien bestehen, die einem Recycling entstammen.

V

VerpackG – Verpackungsgesetz

Angaben über Materialart (Materialfraktion) und Masse (Gewicht) von Verpackungen.

 

Verpackungsgesetz

Verpackungsstammdaten

Angaben über Materialart (Materialfraktion) und Masse (Gewicht) von Verpackungen und deren Einstufung in Bezug auf Beteiligungspflichten bei Rücknahmesystemen.

Verwertungsquote

Die Menge der stofflich verwerteten (recycelten) Abfälle geteilt durch die Gesamtmenge der  

in Verkehr gebrachten Abfälle (recycelte Abfälle und Restabfall).

Vollständigkeitserklärung (§ 11 VerpackG)

Betrifft Hersteller, die mehr als Bagatellmengen an Verpackungen in Verkehr bringen. Die Vollständigkeitserklärung enthält Angaben über die Materialart und Masse aller im vorangegangenen Kalenderjahr in Verkehr gebrachten Verkaufs- und Umverpackungen insbesondere solcher, die nach Gebrauch bei privaten Endverbrauchern anfallen. Sie bedarf der Prüfung durch einen registrierten Sachverständigen, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.

 

Vollständigkeitserklärung

Z

Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR)

Die „Zentrale Stelle" ist eine Stiftung des privaten Rechts, die gemäß § 24 des Verpackungsgesetzes seit dem 1. Januar 2019 u. a. als beliehene Behörde mit hoheitlichen Aufgaben geründet wurde. Die ZSVR hat zum Ziel, eine transparente und faire Verteilung der Kosten des Entsorgungs- und Recyclingsystems im Bereich der Verpackungen zu etablieren und zu überwachen. Dies geschieht auf Grundlage des Portals LUCID, in dem Registrierungen der Akteure, zusammen mit Datenmeldungen, die Grundlage für die Überwachungsfunktion bilden.

 

Verpackungsregister