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Hintergrund: Fragezeichen in Sprechblase vor gelbem Hintergrund

Man kann nicht alles wissen! Hier erklären wir einfach und verständlich, was Ihnen unbekannte Fachbegriffe bedeuten.

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Glossar

Wir unterstützen Sie dabei, dass wertvolle Ressourcen wieder in den Produktkreislauf zurückgeführt werden und Ihr Workflow noch nachhaltiger wird. Wir beraten, unterstützen und zertifizieren Sie in allen Bereichen rund um die Produktverantwortung und bereiten Sie rechtzeitig auf kommende Anforderungen vor. Dabei kennen wir uns 100%ig in der aktuell gültigen Gesetzeslage aus und wissen heute schon, was morgen kommt. Und wenn Sie in unseren Texten den ein oder anderen Fachbegriff nicht verstehen, können Sie hier nachlesen, was dieser bedeutet und ob dieses Thema für Sie relevant ist.

B

BattG – Batteriegesetz

Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren.

 

Gesetze im Internet

Blauer Engel

Umweltzeichen der Bundesregierung - es setzt anspruchsvolle Maßstäbe für umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen und dient als Orientierung beim Einkauf. Weltweit anerkanntes Symbol als Maßstab für ökologisch vorteilhafte Produkte.

 

Blauer Engel

D

DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle)

Die DAkkS ist die nationale Akkreditierungsbehörde Deutschlands. Sie bestätigt, dass Zertifizierungsstellen nach international gültigen Normen kompetent und unabhängig arbeiten. Vor diesem Hintergrund hat RecyClass festgelegt, dass ab Mitte 2026 nur noch Zertifizierungsstellen RecyClass-Prüfungen (Recycled Plastic Traceability und Recycling Process) durchführen dürfen, die nach DIN EN ISO/IEC 17065 durch die jeweilige nationale Akkreditierungsstelle – in Deutschland die DAkkS – akkreditiert sind. 

 

DAkkS

DIVID

Elektronisches Register des Umweltbundesamts zur Registrierung, Mengenmeldung und Verwaltung der Pflichten nach dem Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG).

 

DIVID

E

EWKFondsG – Einwegkunststofffondsgesetz

Gesetz zur Verringerung der Umweltauswirkungen bestimmter Einwegkunststoffprodukte. Betroffen sind insbesondere kunststoffhaltige Artikel wie Zigarettenfilter, Tampons, Feuchttücher und Verpackungen für Produkte zum Sofortverzehr. Unternehmen müssen sich über das Register „DIVID“ registrieren, die in Verkehr gebrachten Einwegkunststoffprodukte und Mengen melden sowie auf dieser Grundlage jährliche Abgaben an den Einwegkunststofffonds entrichten. Die zuständige Überwachungs- und Vollzugsbehörde ist das Umweltbundesamt (UBA).

 

Umweltbundesamt

EPR – Erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility)

Umweltpolitisches Instrument, das Herstellern die Verantwortung für das Management der Nachnutzungsphase eines Produkts überträgt, wenn dieses zu Abfall wird. Die Hersteller zahlen EPR-Gebühren auf der Grundlage der in Verkehr gebrachten Mengen an Verpackungen oder Produkten (z. B. Batterien bzw. elektrische und elektronische Geräten). EPR ist ein Regelprinzip, das Grundlage für eine Vielzahl an Rechtsnormen der Europäischen Union ist und zunehmend weltweit Bedeutung erlangt.

G

GewAbfV – Gewerbeabfallverordnung

Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen.

 

Gesetze im Internet

H

Hersteller

Hersteller und Inverkehrbringer sind je nach Regelungsbereich Unternehmen, die Produkte, Verpackungen oder Batterien erstmals gewerbsmäßig auf dem Markt bereitstellen. Die konkrete Einordnung und die daraus entstehenden Pflichten richten sich nach dem jeweiligen Rechtsrahmen, etwa dem Verpackungsgesetz (VerpackG), dem Batteriegesetz (BattG) oder der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR).

L

Letztverwerter

Betreiber von Anlagen, die aus Abfall bzw. Sekundärrohstoff wieder marktgängige Produkte herstellen.

 

LUCID

Verpackungsregister - Internetplattform der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) zur Umsetzung des Verpackungsgesetzes.

 

Verpackungsregister

O

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

Öffentlich bestellte Sachverständige müssen eine besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Eignung auf einem bestimmten Fachgebiet nachweisen. Dies wird durch die Bestellungskörperschaft bei der Erstbestellung in Bezug auf die Ausbildung, den Lebenslauf unter Einschluss beruflicher Stationen und durch Arbeitsproben (Gutachten) beurteilt. Weiterhin muss der Bewerber seine Fachkenntnisse und Leistungsfähigkeit im Wege einer Prüfung nachweisen. Die Bestellung ist regelmäßig auf 5 Jahre befristet. Für eine Verlängerung müssen Arbeitsergebnisse eingereicht werden und eine aktive Teilnahme an fachbezogenen Weiterbildungen nachgewiesen werden, die einer erneuten Beurteilung unterzogen werden. Öffentlich bestellte Sachverständige sind darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln.

 

Gesetze im Internet

Organisation für Herstellerverantwortung (OfH)

sind zugelassene Systeme, die für Hersteller und Inverkehrbringer von Batterien die Pflichten der erweiterten Herstellerverantwortung übernehmen. Sie organisieren insbesondere die Rücknahme, Sammlung, Behandlung und Verwertung von Altbatterien sowie die Erfüllung gesetzlicher Nachweis- und Meldepflichten. Hersteller und Inverkehrbringer von Batterien müssen sich an einer zugelassenen OfH beteiligen, um ihre gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Die Zulassung und Registrierung der OfHs erfolgt durch die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear).

 

Stiftung EAR

R

RecyClass

Zertifizierungssystem im Bereich des Kunststoffrecycling mit drei Modulen - bewertet und klassifiziert die Recyclingfähigkeit von Kunststoffverpackungen bzw. die Tätigkeit von Kunststoffrecyclern und dient als Nachweis für den Einsatz von Rezyklaten im Produkt.

 

RecyClass

Recycling

Verwertungsverfahren durch das Abfälle zu Erzeugnissen, Materialien oder Stoffen entweder für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke aufbereitet werden.

Rezyklat

Stoffe und Gegenstände, die ganz oder teilweise aus Materialien bestehen, die einem Recycling entstammen.

V

VerpackG – Verpackungsgesetz

Angaben über Materialart (Materialfraktion) und Masse (Gewicht) von Verpackungen.

 

Verpackungsgesetz

Vollständigkeitserklärung (§ 11 VerpackG)

Betrifft Hersteller, die mehr als Bagatellmengen an Verpackungen in Verkehr bringen. Die Vollständigkeitserklärung enthält Angaben über die Materialart und Masse aller im vorangegangenen Kalenderjahr in Verkehr gebrachten Verkaufs- und Umverpackungen insbesondere solcher, die nach Gebrauch bei privaten Endverbrauchern anfallen. Sie bedarf der Prüfung durch einen registrierten Sachverständigen, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.

 

Vollständigkeitserklärung

Z

Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR)

Die „Zentrale Stelle" ist eine Stiftung des privaten Rechts und hat zum Ziel, eine transparente und faire Verteilung der Kosten des Entsorgungs- und Recyclingsystems im Bereich der Verpackungen zu etablieren und zu überwachen. Dies geschieht auf Grundlage des Portals LUCID, in dem Registrierungen der Akteure, zusammen mit Datenmeldungen, die Grundlage für die Überwachungsfunktion bilden.

 

Verpackungsregister