VerpackG, EUCertPlast, RAL,
RecyClass, BattG ...
Im Auftrag industrieller Abfüller, Kunststoffrecycler und Kunststoffverarbeiter führen wir Prüfungen durch oder zertifizieren die Anlagen unserer Auftraggeber strukturiert und unkompliziert. Hierzu zählen insbesondere die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen für Inverkehrbringer von Verpackungen, wie die Vollständigkeitserklärung nach § 11 VerpackG. Ebenso sind wir kompetenter Ansprechpartner für Kunststoffrecycler und Verarbeiter von Kunststoff-Rezyklaten wenn es um international anerkannte Zertifikate geht.
Durch unsere langjährige Erfahrung und unser globales Netzwerk betreuen wir weltweit Kunden aus den unterschiedlichsten Branchen und Bereichen:
Prüfung von Vollständigkeits- und Herstellererklärungen
Die nach § 11 VerpackG erforderliche Prüfung großer Hersteller führen wir bereits seit 2009 durch. Mit bisher über 2.000 Prüfungen sind wir Marktführer und kennen daher jede Konstellation.
Ermittlung von Verpackungs-stammdaten
Richtige Verpackungsstammdaten sind notwendige Grundlage für korrektes Handeln. Wir übernehmen diese Arbeit und die Verantwortung. Die klassifizierten Daten Ihrer Sortimente stellen wir über Schnittstellen zur Verfügung.
RecyClass für Recycler
RecyClass "Recycling-Process" (und EuCertPlast) ist der weltweit anerkannte Standard, dessen Einhaltung die höchste Qualitätsansprüche belegt. Wir sind zugelassene Auditoren und verfügen über umfangreiche praktische Expertise aus weltweiten Prüfungen, ein Vorteil auch für Sie!
RecyClass für Kunststoff-Verarbeiter
RecyClass "Use of Recycled Plastic" basiert auf den Normen EN 15343:2007 und ISO 22095:2020. Dabei werden Verfahren zertifiziert, die zweifelfrei einen Rezyklatgehalt in Produkten bescheinigen. Dies ist ein Kriterium in Ihrer CSR-Berichterstattung und bekommt auch wirtschaftsrechtliche Bedeutung. Unsere Auditoren kennen den Zusammenhang in der Wertschöpfungskette und führen Sie auch hier strukturiert ins Ziel.
Bescheinigungen nach Gewerbeabfallverordnung
Die getrennte Erfassung von Abfällen ist eine Pflicht, die sich an alle Gewerbetreibende richtet, die dies zudem nachprüfbar zu dokumentieren haben. Im Fall einer mindestens 90%igen Getrennthaltung aller haushaltsähnlichen Gewerbeabfälle erstellen wir rechtsgültige Bescheinigungen für eine kostengünstige thermische Behandlung nach § 4 Abs. 5 GewAbfV von Restabfällen.
Gutachten
Aufgrund der Komplexität von rechtlichen Anforderungen, fällt es Unternehmen häufig schwer, eine korrekte und zugleich wirtschaftlich optimale Lösung zu finden und dieser auch zu vertrauen. Als öffentlich-bestellte Sachverständige erstellen wir Gutachten, die Unklarheiten rechtsverbindlich aufklären.
Aufbau- und Systemprüfungen
Bei allen Prüfungen in sämtlichen Bereichen setzen wir uns intensiv mit der betrieblichen Datenverarbeitung auseinander. Diesen Erfahrungsschatz bringen wir zusammen mit Ihrer betrieblichen Realität, indem wir Ihre Systeme und Prozesse auf Qualität und Leistungsfähigkeit prüfen – freiwillig aber unverzichtbar für Optimierungen.
Für Ihre Fragen oder Herausforderungen haben wir immer ein offenes Ohr
Wir unterstützen Sie dabei, dass wertvolle Ressourcen wieder in den Produktkreislauf zurückgeführt werden und Ihr Workflow noch nachhaltiger wird. Dabei prüfen und zertifizieren wir Sie in allen Bereichen rund um die Produktverantwortung und bei vielen weiteren Themen im Bereich Kreislaufwirtschaft.
Isabel Schreiter
Vollständigkeitserklärung / Mengenstromnachweise / Verwertung / Gewerbeabfallverordnung / RecyClass Auditor
+49 7132 958-935
isabel.schreiter@cycleproof.com
Marion Coböke
Lizenzierung und Vollständigkeitserklärung / Verpackungseinstufung / RecyClass Auditor
+49 7132 958-960
marion.coboeke@cycleproof.com