Wir prüfen Ihre Vollständigkeitserklärung nach §11 VerpackG und Ihre Hinterlegung auf LUCID.
Eine geprüfte Vollständigkeitserklärung ist obligatorisch, wenn ein Hersteller bestimmte Verpackungsmengen überschreitet, die für „private Endverbraucher“ bestimmt sind. In diesem Bereich arbeiten wir streng prozessorientiert. Dies sorgt zum einen für einen strukturierten Ablauf und zum anderen dafür, dass bei Ihnen ein besseres Verständnis in dieser Materie entwickelt werden kann. Hierbei greifen wir auf ein hohes Maß an praktischen Erfahrungen zurück. Diese haben wir uns in mehr als 2.000 Prüffällen und deren Hinterlegung auf LUCID erarbeitet, die alle Branchen und sämtliche denkbaren Konstellationen umfassen – auch international.
Wir unterstützen Ihr Unternehmen bei der Umsetzung des Einwegkunststofffondsgesetzes und prüfen die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.
Bereits im Mai 2023 trat das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) in Kraft. Das Ziel des EWKFondsG besteht darin, die negativen Auswirkungen bestimmter Einwegkunststoffprodukte auf die Umwelt zu minimieren. Betroffen sind z.B. To-Go-Lebensmittelbehältnisse, Kunststofftüten oder Zigarettenfilter. Hersteller dieser betroffenen Einwegkunststoffprodukte sind dazu verpflichtet, eine Sonderabgabe in einen speziellen Kunststofffonds zu entrichten, der neben den Systementgelten für die Erfassung und Verwertung der Verpackungen anfällt. Obwohl eine ähnliche Logik wie im VerpackG erkennbar ist, liegt die Verwaltung des Einwegkunststofffonds beim Umweltbundesamt und nicht bei der „Zentralen Stelle“. Die Pflicht zur Zahlung der Sonderabgabe tritt ab 2025 in Kraft, während die Registrierungspflicht schon ab 2024 gilt. Hinzu kommt eine Prüfungspflicht für betroffene Hersteller, die der Vollständigkeitserklärung nach VerpackG ähnelt und bereits ab 100 kg Einwegkunstoffprodukte erforderlich ist. Wir sind entsprechend zugelassen und werden diese Prüfungen durchführen (erste Frist ist der 15. Mai 2025 für das Kalenderjahr 2024). Da wir damit rechnen, dass bereits jetzt Fragen im Raum stehen, z.B. im Bereich der Produktabgrenzung, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, um diese rechtzeitig zu klären – kompetent, sachlich, unabhängig.
Diese Dienstleistungen könnten Sie als Hersteller oder Inverkehrbringer auch interessieren:
Workshops im Bereich des VerpackG
Zusammen mit Ihnen erarbeiten wir die spezifischen Herausforderungen in diesem Bereich, z.B. hinsichtlich der sich abzeichnenden Pflicht für Rezyklatverwendung oder die Pflichtenlage in anderen Ländern der EU.
Prüfungen im ausländischen Rechtsraum, Exportclearing
Häufig müssen auch im Ausland Prüfungen der Systembeteiligung durchgeführt werden. Wir haben zum Teil diese Berechtigungen, um als Prüfer im EU-Ausland für Sie tätig zu werden. Ebenfalls können wir für durch ein rechtssicheres Clearingverfahren sicherstellen, dass bei Exportvorgängen keine Doppelzahlungen zu leisten sind.
Ermittlung von Verpackungsstmmdaten
Die Systembeteiligungspflicht ist Teil des Wirtchaftsrechts. Nur wer richtig (be-)rechnet, verhält sich regelkonform. Grundlage sind in jedem Fall die richtigen Verpackungs-Stammdaten. Hier können wir im Wege eines Dienstleistungsgeschäftes Ihre Organisation entlasten. Mit fachkundigem Personal, geeichter Ausstattung und moderner Software schaffen wir rechtssichere Grundlagen.
Für Ihre Fragen oder Herausforderungen haben wir immer ein offenes Ohr
Wir unterstützen Sie dabei, dass wertvolle Ressourcen wieder in den Produktkreislauf zurückgeführt werden und Ihr Workflow noch nachhaltiger wird. Dabei prüfen und zertifizieren wir Sie in allen Bereichen rund um die Produktverantwortung und bei vielen weiteren Themen im Bereich Kreislaufwirtschaft.
Isabel Schreiter
Vollständigkeitserklärung / Mengenstromnachweise / Verwertung / Gewerbeabfallverordnung / RecyClass Auditor
+49 7132 958-935
isabel.schreiter@cycleproof.com
Marion Coböke
Lizenzierung und Vollständigkeitserklärung / Verpackungseinstufung / RecyClass Auditor
+49 7132 958-960
marion.coboeke@cycleproof.com