Wir beurteilen und bescheinigen die Rechtskonformität Ihrer innerbetrieblichen Abfallwirtschaft nach den Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung.
Die Gewerbeabfallverordnung nimmt alle nicht privaten Abfallerzeuger in eine konkrete Handlungspflicht hinsichtlich der betriebsinternen Organisation der Abfallwirtschaft. Dies ist im Weiteren zu dokumentieren und auf Anfrage der Überwachungsbehörde zu präsentieren. Wir beraten und unterstützen Sie hier bei der Umsetzung, z.B. bei der Dokumentation oder bei der Optimierung der betrieblichen Erfassungslogistik. Sofern eine bestimmte Getrennterfassungsquote erreicht wird, sind wir befugt, Ihnen eine Bestätigung nach § 4 Abs. 5 zu erteilen, damit Sie Ihre Gemische kostengünstig und zugleich rechtssicher in eine thermische Verwertung verbringen können.
Für Ihre Fragen oder Herausforderungen haben wir immer ein offenes Ohr
Wir unterstützen Sie dabei, dass wertvolle Ressourcen wieder in den Produktkreislauf zurückgeführt werden und Ihr Workflow noch nachhaltiger wird. Dabei prüfen und zertifizieren wir Sie in allen Bereichen rund um die Produktverantwortung und bei vielen weiteren Themen im Bereich Kreislaufwirtschaft.
Isabel Schreiter
Vollständigkeitserklärung / Mengenstromnachweise / Verwertung / Gewerbeabfallverordnung / RecyClass Auditor
+49 7132 958-935
isabel.schreiter@cycleproof.com
Marion Coböke
Lizenzierung und Vollständigkeitserklärung / Verpackungseinstufung / RecyClass Auditor
+49 7132 958-960
marion.coboeke@cycleproof.com