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Hintergrund: Bunte Plastikflaschen

Sie sind Hersteller und wünschen sich einen professionellen Partner für die Prüfung Ihrer Voll­ständig­keits­erklärung nach § 11 VerpackG?

Junge Frau mit lockigen Haaren, zieht Augenbrauen hoch, schaut verwundertLachende junge Frau mit lockigen Haaren

Sie sind Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer und müssen für Ihre Mandanten Prüfungen und Bescheinigungen erstellen, die Kenntnisse im VerpackG oder LUCID erfordern?

Wir prüfen Vollständigkeiten nach §11 VerpackG und begleiten ihre Hinterlegung auf LUCID.

Die Erstellung und Prüfung von Vollständigkeitserklärungen nach § 11 VerpackG stellt viele Beteiligte vor praktische und fachliche Herausforderungen. Die Anforderungen sind detailliert, die Prüfleitlinien umfangreich und die Erwartungen an die Qualität der eingereichten Unterlagen hoch. Gleichzeitig erfolgt die Auswertung durch die Zentrale Stelle überwiegend datenbasiert. Wir unterstützen Sie mit einem klar strukturierten Vorgehen und fundierter Erfahrung aus über 2.500 Prüffällen. Unser Fokus liegt darauf, den gesamten Prozess verständlich, effizient und verlässlich umzusetzen – von der Prüfung bis zur Hinterlegung auf LUCID.

Die PPWR tritt am 12.08.2026 in Kraft – und im Zuge dessen wird auch das VerpackDG neu ausgestaltet. Noch ist vieles unklar, aber einige Spielregeln werden sich ändern. Wir behalten die Entwicklungen für Sie im Blick und halten Sie auf dem Laufenden.

Wir prüfen und begleiten Sie bei Ihrer Vollständigkeitserklärung. 

Sobald bestimmte Verpackungsmengen überschritten werden, sind Hersteller und Inverkehrbringer verpflichtet, eine geprüfte Vollständigkeitserklärung abzugeben. Die zugrunde liegenden Vorgaben sind umfangreich und nicht immer leicht verständlich. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess und stellen sicher, dass Ihre Angaben nachvollziehbar, plausibel und formell korrekt sind. Dabei legen wir großen Wert auf einen strukturierten Ablauf und eine enge Abstimmung, sodass Sie jederzeit wissen, wo Sie im Verfahren stehen. Durch unsere Erfahrung aus zahlreichen Prüfungen in unterschiedlichen Branchen und Konstellationen erhalten Sie eine Lösung, die nicht nur den Anforderungen entspricht, sondern Ihnen auch ein besseres Verständnis der Systematik vermittelt. 

Nicht erschrecken: die Prüfleitlinien und die technische Anleitung für die Hinterlegung der Vollständigkeitserklärung haben insgesamt über 100 Seiten Text. Wir führen Sie aber sicher ins Ziel!

Wir entlasten Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bei Vollständigkeitserklärungen nach dem VerpackG.

Die Vollständigkeitserklärung nach § 11 VerpackG ist für uns ein Kerngeschäft, für Sie als Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer häufig ein Randthema. Diesen Konflikt, können wir gemeinsam auflösen. Wir übernehmen den isolierten Fall ohne Interesse am Gesamtmandat und informieren Sie umfassend über unser Tun, falls dies von allen Parteien gewünscht wird. So hat das Unternehmen professionelle Dienstleister mit klaren Zuständigkeiten und jeder kann seine individuellen Kernkompetenzen einsetzen.

Wussten Sie schon, dass die Zentrale Stelle Prüfungsberichte von zugelassenen Prüfern mit KI überprüft? Bei Unstimmigkeiten drohen Rückfragen, bei offenkundigen Fehlern sogar die Entfernung aus dem Register. 

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