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Sie sind Hersteller und suchen nach einem professionellen Partner für die Prüfung ihrer jährlichen Mengenmeldung gemäß EWKFondsG?

Sie sind Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer und müssen für Ihre Mandanten Prüfungen und Bescheinigungen erstellen, die Kenntnisse im Einwegkunststofffondsgesetz erfordern?

Wir prüfen ihre jährliche Meldung der Hersteller nach dem EWKFondsG begleiten ihre Hinterlegung auf DIVID.

Die Umsetzung der Anforderungen des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) stellt viele Unternehmen vor praktische und fachliche Herausforderungen. Das Gesetz verpflichtet Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte zur Registrierung, Mengenmeldung und Leistung von Fondsabgaben, um die Kosten der Reinigung und Entsorgung verursachergerecht zu verteilen. Betroffen sind insbesondere Produkte wie Lebensmittelverpackungen zum Sofortverzehr, Getränkebecher, Feuchttücher oder Zigarettenfilter. Die Abgrenzung der betroffenen Produktarten, die Ermittlung der meldepflichtigen Mengen sowie die Anforderungen an Registrierung und Meldung über das DIVID-Portal des Umweltbundesamts sind komplex und erfordern eine sorgfältige Datenbasis. Gleichzeitig dienen die gemeldeten Mengen als Grundlage für die Berechnung der Fondsabgaben. 

Wir unterstützen Sie mit einem klar strukturierten Vorgehen und fundierter Erfahrung bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen. Unser Fokus liegt darauf, den gesamten Prozess verständlich, effizient und verlässlich umzusetzen – von der Analyse der Betroffenheit über die Mengenmeldung bis zur fristgerechten Erfüllung der Pflichten nach dem EWKFondsG.

Wir begleiten Sie bei der Umsetzung des Einwegkunststofffondsgesetzes.

Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess und unterstützen Sie bei der Prüfung, Plausibilisierung und Dokumentation Ihrer Daten und Meldungen. Dabei legen wir großen Wert auf einen strukturierten Ablauf und eine enge Abstimmung, sodass Sie jederzeit wissen, wo Sie im Verfahren stehen. Durch unsere Erfahrung mit den Anforderungen des EWKFondsG erhalten Sie eine Lösung, die nicht nur den gesetzlichen Vorgaben entspricht, sondern Ihnen auch ein besseres Verständnis der betroffenen Produktkategorien, Meldepflichten und zugrunde liegenden Systematik vermittelt.

Viele Unsicherheiten entstehen nicht bei der Registrierung, sondern erst bei der Frage, welche Produkte überhaupt unter das EWKFondsG fallen – insbesondere bei Verbundmaterialien oder beschichteten Lösungen.

Wir entlasten Sie bei der Prüfung nach dem Einwegkunststofffondsgesetz.

Die Anforderungen des Einwegkunststofffondsgesetzes stellen für viele Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ein neues Randthema dar, das von Mandanten zunehmend nachgefragt wird. Insbesondere die Abgrenzung der betroffenen Produkte und die Bewertung der zugrunde liegenden Daten erfordern eine vertiefte Auseinandersetzung mit den gesetzlichen Vorgaben. Wir übernehmen diese Prüfungsleistungen gezielt und ohne Eingriff in bestehende Mandantenverhältnisse. Dabei arbeiten wir transparent und stimmen uns bei Bedarf eng mit Ihnen ab, sodass Sie Ihre Mandanten weiterhin umfassend begleiten können.

Im Unterschied zum Verpackungsgesetz liegt die Zuständigkeit nicht bei der Zentralen Stelle, sondern beim Umweltbundesamt. Die Systematik ist ähnlich, die konkrete Ausgestaltung jedoch eigenständig.

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