
DIE SPEZIALISTEN IM BEREICH DER KREISLAUFWIRTSCHAFT
Leistungsspektrum
Als (öffentlich bestellte und vereidigte) Sachverständige für Abfallwirtschaft und Entsorgung von Abfallstoffen insbesondere Verpackungen und Batterien genießen unsere Leistungen öffentlichen Glauben in den Bereichen, die dies erfordern. Dieselbe Arbeitsgüte können Sie selbstverständlich auch in freien, nicht reglementierten Tätigkeitsfeldern von uns erwarten.
Prüfen
- Rechtsverbindliche Prüfung von in Verkehr gebrachten Verpackungsmassen für Hersteller und Importeure gem. § 11 VerpackG incl. testierte Vertragsprüfungen auf Anforderung der Systempartner
- Prüfung von Mengenstromnachweisen im Sinne des VerpackG bzw. Erfolgskontrolle im Sinne des BattG.
Zertifizieren / Bestätigen
- Überprüfung von Rücknahmesystemen als Sachverständigentestat vor Aufnahme des Betriebes als grundlegende Voraussetzung für die behördliche Genehmigung
- Regelmäßige Zertifizierung von Letztverwerteranlagen als Grundlage der Betreiber für eine Geschäftstätigkeit mit Systemkunden im Bereich des VerpackG
- Erstellung von Sachverständigenbescheinigungen nach GewAbfV
Festlegen / Messen / Beurteilen
- Rechtssichere Ermittlung von Verpackungsstammdaten (Gewicht und Material) für verpflichtete Hersteller überwacht durch Sachverständige unter Verwendung einer geeichten Ausrüstung. Darüber hinaus auch die Beurteilung der Recyclingfähigkeit nach § 21 Abs. 2 VerpackG unter Beachtung des gesetzlichen Mindeststandards.
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Sortieranalysen zur Festlegung von Abrechnungsgrundlagen zwischen unterschiedlichen Interessen (z.B. Systembetreiber – Kommune, Sortieranlage – Aufbereiter, ..).
Begutachten
- Erstellung von Gutachten im öffentlichem Auftrag (z.B. für Gerichte und Staatsanwaltschaften)
- Beratung von Herstellern - z.B. in Bezug auf korrekte Abgrenzung von beteiligungspflichtigen zu nicht beteiligungspflichtigen Verpackungen
- Organisationsgutachten im Bereich der „Wertstofftonne“
Beraten
- Beratung von Stadt- und Landkreisen im Zusammenhang mit Änderungen der kommunalen Abfallwirtschaft und Abstimmung mit Dualen Systemen, z.B. im Zusammenhang mit einer geplanten Wertstofftonne oder in Fragen der Bilanzierung von Verwertungsquoten nach § 14 KrWG
- Beratung von Dualen Systemen in Bezug auf die Prüfung von Mengenstromnachweisen durch dritte Sachverständige (Prüfsystematik, Verständnis, Aufwand / Erfolg)
- Unterstützung von Entsorgungsunternehmen bei der Überprüfung ihrer Geschäftspolitik, Reorganisation der Prozesse und Effizienzsteigerung im Verbund mit anderen REVISA-Gesellschaften