
Gutachten
Der Zweck eines Gutachtens ist, eine allgemeine, verständliche und sachkundige Darstellung von komplexen oder (möglicherweise) strittigen Sachverhalten durch Personen mit nachgewiesener Fachkompetenz / Akkreditierung. Sachverständigengutachten beseitigen somit Unklarheiten und sorgen für Entscheidungs- und Handlungssicherheit in der Zukunft.
Aufgrund unserer Zulassung sind wir regelmäßig für Organe der Justizverwaltung tätig. Dies und unser breiter betriebswirtschaftlicher Hintergrund, gepaart mit vielfältigen Berufserfahrungen in Unternehmen der Abfallwirtschaft, der öffentlichen Verwaltung und in der abfüllenden Industrie / Handel qualifiziert uns auch als Gutachter auf privater Ebene.
Beispiele / Bereiche in denen wir gutachtlich tätig waren:
- Zivilrechtlicher Streit über Mengen- und Qualitätsdifferenzen zwischen Sekundärrohstoffhändler und ausführendem Dienstleister (Entsorgungsunternehmen)
- Prozessaudit einer Retourenlösung von Druckkassetten mit Einfluss auf den Beteiligungsumfang zu dualen Systemen
- System der Mengenermittlung, Differenzierung von Verpackungstypen
- Softwaretests im Bereich Materialwirtschaft / Meldungsroutinen an Duale Systemen / automatische Generierung von VE-Mengen
- Erstellung einer parametrisierten Kostenrechnung für eine Gewerbesortieranlage zur Ermittlung von Grenzpreisen bei unterschiedlichen Auslastungssituationen und Rohstoffpreisen
REVISA erstellt Gutachten in allen vorgenannten Punkten. Dabei fließt nicht nur Wissen aus dem Bereich Kreislaufwirtschaft ein, sondern auch die Kompetenz der Gesamtgruppe in den Bereichen Betriebswirtschaft, Wirtschaftsprüfung und Steuern.