• REVISA CycleProof GmbH - Die Spezialisten im Bereich der Kreislaufwirtschaft und bei Prüfungen der Vollständigkeitserklärungen nach dem Verpackungsgesetz.
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  • REVISA CycleProof GmbH - Die inhouse Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsprüfern der REVISA-Gruppe ist ein unschlagbarer Vorteil!
  • REVISA CycleProof GmbH - Wussten Sie eigentlich, dass wir in Sachen Vollständigkeitserlärungen für Inverkehrbringer die Größten sind?
  • Erweiterte Registrierungspflicht nach VerpackG
    Zum 1. Januar und 1. Juli 2022 treten
    verschiedene Änderungen
    in Kraft....

Prüfung von Verpackungsmengen / Herstellererklärungen

Vollständigkeitserklärung gem. § 11 VerpackG

Dies ist die öffentlich-rechtliche Erklärung eines Inverkehrbringers über alle in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen und betrifft Unternehmen, die bestimmte Mengengrenzen überschreiten. Hierzu sind alle Verträge mit System- bzw. Branchenlösungsanbietern einzubeziehen, auch die, die ein Dritter auf die Registrierungsnummer des geprüften Unternehmens meldet. Ebenso sind von den VE-Pflichtigen Verkaufsverpackungen, die an gewerbliche Endverbraucher abgegeben wurden (§ 15 VerpackG) anzugeben, auch wenn diese nicht Gegenstand eines Vertrages mit einem Systemanbieter sind. Die Frist zur Hinterlegung in der dafür vorgesehenen, vom der Zentralen stelle betriebenen Datenbank (LUCID), endet jeweils am 15.05. eines Jahres für das vorangegangene Kalenderjahr.

 

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