
Prüfung von Verpackungsmengen / Herstellererklärungen
Hier geht es um die Feststellung, ob produktverantwortliche Hersteller ihre Pflichten in Bezug auf die Beteiligung von Verpackungen an Rücknahmesystemen erfüllt haben. Prüfungspflichtig sind jeweils größere Hersteller.
Wir sind hier vorrangig in Deutschland (gem. § 11 VerpackG) als registrierte Prüfer tätig und führen, mit entsprechender Zulassung, diese Prüfungen auch im französischen Rechtsraum durch (Monopolsystem CITEO).
In Deutschland sind die Prüfleitlinien der Zentralen Stelle verbindlich anzuwenden.
Wir prüfen Vollständigkeitserklärungen nach dem Verpackungsgesetz auf Grundlage von normierten, softwaregestützten Prozessen. Diese sind zugleich Voraussetzung und Grundlage für eine Vielzahl von Prüffällen mit nachgewiesen hoher Qualität. Neben typischen Abstimmungen, Berechnungen und Kontrollen sind dabei vor allem Aufbau- und Funktionsprüfungen ein zentrales Element („risikoorientierte Prüfung“).
Erfahrung
Wir haben in 2009 die absolut erste Vollständigkeitserklärung im Sinne der VerpackV testiert und mit einer digitalen Signatur hinterlegt. Seither haben wir eine deutlich vierstellige Zahl an Prüfungen durchgeführt und sind damit auf Teamebene Marktführer in diesem Segment. Dabei haben wir die Änderungen in diesem Bereich aktiv mitgestaltet und sind demzufolge auch technisch versiert, wenn es um die Hinterlegung auf LUCID geht. Unsere Mitarbeiter sind hoch spezialisiert und kennen nahezu jede Fallkonstellation aus der Praxis bzw. aus Vorträgen zum VerpackG, bei denen wir referiert haben. Insofern erhalten Sie bei uns nicht nur Prüfungsergebnisse, sondern auch beratende Hinweise für eine Verbesserung Ihrer Abläufe und eine Absicherung für Ihr zukünftiges Handeln in diesem streng reglementierten und überwachten Bereich.
In Frankreich besteht je nach Lizenzentgelthöhe pro Bezugsjahr die Verpflichtung, einen Bericht über die Vorgehensweise der Mengenermittlung für in Verkehr gebrachte Verpackungen und Werbepapiere (Rapport de Procédure Convenue / Report on Agreed Proceedings) vorzulegen. Dieser Bericht muss von einem vom System CITEO zugelassenen Prüfer erstellt werden und mindestens einmal innerhalb drei Jahren vorgelegt werden. Für das Bezugsjahr 2019 konnten wir die ersten Berichte für unsere international tätigen Mandanten fertigstellen und dabei Synergieeffekte aus der Prüfung gemäß deutschen Rechtsgrundlagen nutzen.
Weitere Leistungen
Neben eigenverantwortlichen Vollprüfungen von Herstellern bieten wir auch reine Beratungsleistungen an.
Sofern gewünscht, unterstützen wir auch den von Ihnen beauftragten Prüfer aus dem Berufsfeld der Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer, die in spezifischen Fragestellungen gerne auf unsere Expertise zurückgreifen. Dabei garantieren wir diesem vollumfänglichen Mandatsschutz mit Bezug auf die gesamte REVISA-Gruppe, um eine offene und unkomplizierte Arbeit zu gewährleisten.