
Verpackungs-Stammdaten und Design4Recycling
REVISA WeightProof
Eine objektive Gewichtsermittlung und die zutreffende Einordnung von Verpackungen sind die zentralen Voraussetzungen für korrekte Prüfungsergebnisse im Zusammenhang mit der Vollständigkeitserklärung gem. § 11 VerpackG. Dasselbe gilt für die Einhaltung von vertraglichen Bestimmungen im Verhältnis mit dem Systempartner hinsichtlich der Lizenzentgeltermittlung. Mittlerweile sind auch einige große Handelsketten dazu übergegangen, ihre Lieferanten zu einer externen Gewichtsermittlung zu verpflichten, um selbst jegliche rechtliche Risiken in diesem Bereich auszuschließen. Darüber hinaus ist in Zweifelsfällen notwendig, über eine korrekte Abgrenzung der Beteiligungspflicht gem. des "Katalogs zur Einstufung von Verpackungen" zu entscheiden.
Design4Recycling
Gute Verpackungen schützen das Produkt und sie sind attraktiv für den Käufer. Gute Verpackungen sind aber auch umweltfreundlich. Der letzte Aspekt ist mittlerweile eine rechtlich normierte Anforderung (§ 21 Abs. 3 VerpackG) und durch den Mindeststandard für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen geregelt. Nur geht in der Praxis Produktschutz, Attraktivität und Ökologie nicht immer zusammen.
In diesem Themenfeld haben wir in Kooperation mit Arbeitsgruppe Rohstoffwerkstatt an der Hochschule Magdeburg-Stendal (Fachbereich Wasser, Umwelt, Bau und Sicherheit WUBS) Dienstleistungen im Bereich Design4Recycling.