Wir prüfen und zertifizieren Sie in allen Bereichen der erweiterten Produzenten-Verantwortung.
Unser Mandantenspektrum reicht von Inverkehrbringern von Verpackungen (Vollständigkeitserklärung nach VerpackG / LUCID) über die Kunststoffrecyclingindustrie (RecyClass, EUCertPlast) bis hin zu Kunststoffverarbeitern und -verwendern im Bereich der Rezyklateinsatzquoten (RecyClass, Blauer Engel). Darüber hinaus sind wir auch im Bereich der Altbatterieentsorgung (BattG) und in der gewerblichen Abfallwirtschaft (GewAbfV) kompetent. Ein 100%iger Durchblick in den spezifischen (Rechts-)Normen, unsere umfassenden beruflichen Zulassungen und eine gute Vernetzung in den relevanten Branchen sorgen dafür, dass wir Sie mit Weitblick auch auf neue Anforderungen vorbereiten.
Wir führen Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen und Batterien zielsicher durch den Dschungel der für sie geltenden Rechtspflichten.
Wir auditieren Kunststoff-Recycler bei anstehenden Zertifizierungen nach EUCertPlast, RecyClass bzw. als Letztverwerter im Sinne des deutschen VerpackG
Wir führen Kunststoffverarbeiter ins Ziel, wenn es um den Ausweis des Rezyklatgehaltes nach RecyClass (traceability and recycled-content) oder RAL (Blauer Engel GZ 30a) geht.
Wir leisten Support für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bei komplexen Randthemen, wie Vollständigkeitserklärungen nach VerpackG, LUCID oder bei Bescheinigungen nach EWKFondsG.
Wir bestätigen gewerblichen Abfallerzeugern, dass die Gewerbeabfallverordnung rechtskonform eingehalten wird.
Wir arbeiten prozessorientiert, pragmatisch und mit softwarebasierten Routinen. Dabei verlieren wir die wirtschaftlichen Ziele unserer Auftraggeber nie aus den Augen.
Neben den umfangreichen Zulassungen als Auditoren/Prüfer, verfügen wir über einen großen Erfahrungsschatz aus unserer beruflichen Praxis. Dadurch ordnen wir Ihre individuelle Aufgabenstellung immer im Gesamtrahmen ein. Dies und unser über lange Zeit aufgebautes, weltweites Netzwerk im Bereich der Rücknahme- und Verwertungssystemen, zu Überwachungsbehörden und zu Unternehmen der Recyclingwirtschaft bilden die Grundlage unserer Arbeit.
Wir sind die Experten in allen Bereichen der erweiterten Produzenten-Verantwortung.
Hersteller sind Sie auch für die Nachnutzungsphase ihrer Produkte verantwortlich. Die organisatorische Umsetzung dieser Verantwortung ist durch Rücknahme- und Verwertungssysteme sichergestellt sowie durch die Aktivitäten der Recyclingindustrie. Die Spielregeln sind in nationalen Gesetzen geregelt bzw. werden durch anerkannte Industrienormen sichergestellt. Hier finden Sie alle Dienstleistungen, die durch unsere öffentlich bestellten, vereidigten und bei LUCID registrierten Sachverständigen verantwortlich durchgeführt werden. Da diese auch als Auditoren bei RecyClass, EUCertPlast und bei RAL zugelassen sind, finden Sie auch im Bereich Kunststoffrecycling und -rezyklateinsatz qualifizierte Ansprechpartner in unserem Team.
- Rechtsverbindliche Prüfung von in Verkehr gebrachten Verpackungsmassen für Hersteller und Importeure gem. §11 VerpackG (Vollständigkeitserklärung / LUCID) inkl. testierte Vertragsprüfungen auf Anforderung der Systempartner.
- Bescheinigung der Getrennterfassungsquote nach § 4 Abs. 3 GewAbfV und Beurteilung der Dokumentation.
- Prüfung von Mengenstromnachweisen im Sinne des VerpackG bzw. Erfolgskontrolle im Sinne des BattG.
- Auditierung/Zertifizierung von Kunststoffrecycling-Anlagen nach den Standards EuCertPlast und RecyClass (Recycling-process).
- Auditierung/Zertifizierung der Rezyklateinsatzquote in Kunststoffprodukten unter Einbezug der Wertschöpfungskette nach den Standards RecyClass (traceability + recycled-content), RAL (Blauer Engel GZ 30a bzw. Rezyklate aus haushaltsnahen Wertstoffsammlungen).
- Bestätigung der Eigenschaft als „Letztverwerteranlage“ im Sinne des VerpackG als Grundlage der für deren Geschäftstätigkeit mit Systemkunden im Bereich des VerpackG.
- Rechtssichere Ermittlung von Verpackungsstammdaten (Gewicht, Materialart, Abgrenzung zwischen Produkt und Verpackung sowie Abgrenzung der Systembeteiligungspflicht) für verpflichtete Hersteller unter Verwendung einer geeichten Ausrüstung.
- Sortieranalysen zur Festlegung von Abrechnungsgrundlagen zwischen unterschiedlichen Interessengruppen (z.B. Systembetreiber – Kommune, Sortieranlage – Aufbereiter, ...).
- Erstellung von Gutachten im öffentlichem Auftrag (z.B. für Gerichte und Staatsanwaltschaften) oder für Versicherungen.
- Erstellung von Sachverständigengutachten über Anlageneignung, z.B. in Bezug auf Recyclingquoten.
CycleProof in Zahlen
2007 wurde REVISA CycleProof GmbH als Sachverständigengesellschaft in der REVISA Gruppe gegründet, zunächst mit speziellen Schwerpunkt im Bereich des Verpackungsgesetzes (bis 2018 Verpackungsverordnung). Danach erfolgte die Erweiterung unserer Tätigkeit in die Rechtsgebiete des deutschen Batteriegesetzes und der Gewerbeabfallverordnung. Damit einhergehend wurde unser Geschäftsgebiet zunehmend international und die Aktivitäten wurden ab 2017 durch den von Auditorenzulassungen im Bereich des Kunststoffrecyling und der Rezylatverwendung erweitert (nach EuCertPlast, RecyClass und RAL).
Mehr als 2.000 Vollständigkeitserklärungen („LUCID“) haben wir seit dem Jahr 2007 in Deutschland und auch in ausländischen Rechtsräumen geprüft.
Circa 200.000 Tonnen jährlich beträgt das Volumen der von uns auditierten Kunststoffströme. Somit kennen wir alle Branchen und Konstellationen sowie die Zusammenhänge dazwischen. Die positiven Rückmeldungen durch unsere Auftraggeber bestätigen uns auf diesem Weg.
In 28 Ländern waren wir bisher heute aktiv. Ursprünglich war unserer Schwerpunkt Europa, zunehmend kommen nun aber auch in anderen Regionen der Welt, wie z.B. Südostasien, hinzu.
Seit 2021 kooperieren wir bei der umfassenden Bearbeitung der EPR-Thematik mit der Hochschule Magdeburg (Rohstoffwerkstatt des Fachbereichs Wasser und Umwelt). Der stetige Austausch mit Experten aus Wirtschaft und mit Berufskollegen schaffen eine solide Grundlage für unser Tun.
Was Sie unbedingt wissen sollten:
Die Rechts- und Marktlage ändert sich gerade im Bereich der Kreislaufwirtschaft ständig. Daher kann es immer wieder mal passieren, dass man nicht 100% up-to-date ist. Aber dafür gibt es ja uns. Wir sind ganz nah dran und wissen immer, wenn es Veränderungen gab oder geben wird.
Das Gesetz ist die Umsetzung europäischer Vorgaben im Bereich des Ressourcenschutzes. Es soll zudem die Folgen Umweltverunreinigung dieser Einwegkunststoffprodukte auf die Hersteller abwälzen. Betroffen sind die im Gesetz definierten Produkte und Verpackungen, die Kunststoffe enthalten (auch in geringen Anteilen). Dazu zählen z. B. Zigarettenfilter, Hygienepapiere oder To-Go-Verpackungen. Hier sind viele dem Verpackungsrecht ähnelnde Regeln erkennbar aber es sind auch noch Auslegungsfragen offen. Für betroffene Hersteller erachten wir eine rechtzeitige Vorbereitung für unabdingbar. Dies beinhaltet Fragen zur Registrierung, Produktabgrenzung aber auch hinsichtlich einer Prüfung durch zugelassene Sachverständige. Weitergehende Fragen beantworten wir gerne.
Gesetz Einwegkunststoff-Fonds (Deutsches Bundesministerium für Justiz)
Es ist bereits seit längerem bekannt, dass Vollständigkeitserklärungen häufig durch zugelassene aber sachunkundige Prüfer testiert werden. Dieser Umstand ist Anlass für standardisierte, IT-unterstützte Analyseprozesse der "Zentralen Stelle", die dabei Prüfberichtsinhalte mit anderen verfügbaren Daten abgleicht. Sofern sich die Hinweise konkret bestätigen, werden die Prüfer abgemahnt und es droht deren Entfernung aus dem Register. Dies hat ggf. auch Ausweitungen auf die Rechtsposition der geprüften Hersteller. Um hier unangenehme Folgen zu verhindern, raten wir Ihnen, die Kompetenz Ihres Prüfers kritisch zu hinterfragen, z.B. hinsichtlich spezifischen Fortbildungsmaßnahmen und einschlägiger Arbeitserfahrung.
Nach bestandenen Examina beglückwünschen wir unsere Kollegin Marion Coböke als zugelassene Auditorin in den Modulen „RecyclingProcess“ und „Traceability/Recycled Content in Products".
Für Ihre Fragen und Herausforderungen haben wir immer ein offenes Ohr.
Wir unterstützen Sie dabei, dass wertvolle Ressourcen wieder in den Produktkreislauf zurückgeführt werden und Ihr Workflow noch nachhaltiger wird. Dabei prüfen und zertifizieren wir Sie in allen Bereichen rund um die Produktverantwortung und bei vielen weiteren Themen im Bereich Kreislaufwirtschaft.
Isabel Schreiter
Vollständigkeitserklärung / Mengenstromnachweise / Verwertung / Gewerbeabfallverordnung / RecyClass Auditor
+49 7132 958-930
isabel.schreiter@cycleproof.com
Marion Coböke
Lizenzierung und Vollständigkeitserklärung / Verpackungseinstufung / RecyClass Auditor
+49 7132 958-935
marion.coboeke@cycleproof.com