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Lächelnde Frau auf Baustelle

Sie wünschen sich einen kompetenten Partner, der viel Erfahrung hat, gut vernetzt ist und alle Dienstleistungen im Bereich der Produzentenverantwortung anbieten kann?

VerpackG, EUCertPlast, RAL,
RecyClass, BattG ...

Im Auftrag industrieller Abfüller, Kunststoffrecycler und Kunststoffverarbeiter führen wir Prüfungen durch oder zertifizieren die Anlagen unserer Auftraggeber strukturiert und unkompliziert. Hierzu zählen insbesondere die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen für Inverkehrbringer von Verpackungen, wie die Vollständigkeitserklärung nach § 11 VerpackG. Ebenso sind wir kompetenter Ansprechpartner für Kunststoffrecycler und Verarbeiter von Kunststoff-Rezyklaten wenn es um international anerkannte Zertifikate geht.

 

Durch unsere langjährige Erfahrung und unser globales Netzwerk betreuen wir weltweit Kunden aus den unterschiedlichsten Branchen und Bereichen: 

Prüfung von Vollständigkeits- und Herstellererklärungen

Die nach § 11 VerpackG erforderliche Prüfung großer Hersteller führen wir bereits seit 2009 durch. Mit bisher über 2.000 Prüfungen sind wir Marktführer und kennen daher jede Konstellation.

Ermittlung von Verpackungs-stammdaten

Richtige Verpackungsstammdaten sind notwendige Grundlage für korrektes Handeln. Wir übernehmen diese Arbeit und die Verantwortung. Die klassifizierten Daten Ihrer Sortimente stellen wir über Schnittstellen zur Verfügung. 

RecyClass für Recycler

RecyClass "Recycling-Process" (und EuCertPlast) ist der weltweit anerkannte Standard, dessen Einhaltung die höchste Qualitätsansprüche belegt. Wir sind zugelassene Auditoren und verfügen über umfangreiche praktische Expertise aus weltweiten Prüfungen, ein Vorteil auch für Sie!

RecyClass für Kunststoff-Verarbeiter

RecyClass "Use of Recycled Plastic" basiert auf den Normen EN 15343:2007 und ISO 22095:2020. Dabei werden Verfahren zertifiziert, die zweifelfrei einen Rezyklatgehalt in Produkten bescheinigen. Dies ist ein Kriterium in Ihrer CSR-Berichterstattung und bekommt auch wirtschaftsrechtliche Bedeutung. Unsere Auditoren kennen den Zusammenhang in der Wertschöpfungskette und führen Sie auch hier strukturiert ins Ziel.

Bescheinigungen nach Gewerbeabfallverordnung

Die getrennte Erfassung von Abfällen ist eine Pflicht, die sich an alle Gewerbetreibende richtet, die dies zudem nachprüfbar zu dokumentieren haben. Im Fall einer mindestens 90%igen Getrennthaltung aller haushaltsähnlichen Gewerbeabfälle erstellen wir rechtsgültige Bescheinigungen für eine kostengünstige thermische Behandlung nach § 4 Abs. 5 GewAbfV von Restabfällen.

Beratungen und Workshops 

Wir sind absolute Experten in unserem Fachgebiet. Dieses Wissen stellen wir gerne zur Verfügung, indem wir spezifische Fragestellungen für Sie bearbeiten. Damit dieses möglichst effektiv erfolgt, tun wir das auch in gemeinsamen Workshops, z.B. zur novellierten Europäische VerpackV, Rezyklateinsatzstrategie, Verzahnung von Dokumentationspflichten nach VerpackG und GewAbfV, EPR-Verpflichtungen im Ausland, ...

Gutachten

Aufgrund der Komplexität von rechtlichen Anforderungen, fällt es Unternehmen häufig schwer, eine korrekte und zugleich wirtschaftlich optimale Lösung zu finden und dieser auch zu vertrauen. Als öffentlich-bestellte Sachverständige erstellen wir Gutachten, die Unklarheiten rechtsverbindlich aufklären.

Aufbau- und Systemprüfungen

Bei allen Prüfungen in sämtlichen Bereichen setzen wir uns intensiv mit der betrieblichen Datenverarbeitung auseinander. Diesen Erfahrungsschatz bringen wir zusammen mit Ihrer betrieblichen Realität, indem wir Ihre Systeme und Prozesse auf Qualität und Leistungsfähigkeit prüfen – freiwillig aber unverzichtbar für Optimierungen.

Für Ihre Fragen oder Herausforderungen haben wir immer ein offenes Ohr

Wir unterstützen Sie dabei, dass wertvolle Ressosurcen wieder in den Produktkreislauf  zurückgeführt werden und Ihr Workflow noch nachhaltiger wird. Wir beraten, unterstützen und zertifizieren Sie in allen Bereichen rund um die Produktverantwortung und bereiten. 

REVISA CycleProof GmbH

Heiner-Fleischmann-Str. 6

D- 74172 Neckarsulm

Isabel Schreiter

Mengenstromnachweise / Verwertung / Gewerbeabfallverordnung

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Marion Coböke

Lizenzierung und Vollständigkeitserklärung / Verpackungseinstufung

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