• REVISA CycleProof GmbH - Die Spezialisten im Bereich der Kreislaufwirtschaft und bei Prüfungen der Vollständigkeitserklärungen nach dem Verpackungsgesetz.
  • REVISA CycleProof GmbH - Aktuelles von den Spezialisten im Bereich der Kreislaufwirtschaft und bei Prüfungen der Vollständigkeitserklärungen nach dem Verpackungsgesetz.
  • REVISA CycleProof GmbH - Die inhouse Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsprüfern der REVISA-Gruppe ist ein unschlagbarer Vorteil!
  • REVISA CycleProof GmbH - Wussten Sie eigentlich, dass wir in Sachen Vollständigkeitserlärungen für Inverkehrbringer die Größten sind?
  • Erweiterte Registrierungspflicht nach VerpackG
    Zum 1. Januar und 1. Juli 2022 treten
    verschiedene Änderungen
    in Kraft....

Prüfungen im Aufrag industrieller Auftraggeber

  • Hierzu zählen insbesondere die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen für Inverkehrbringer von Verpackungen und Batterien, wie die Vollständigkeitserklärung nach § 10 VerpackV und die damit einhergehende Bestätigung der Einhaltung von vertraglichen Pflichten gegenüber Dualen Systemen, welche häufig durch Wirtschaftsprüfer durchzuführen ist. Hier gehören wir zu den marktführenden Unternehmen und bieten die einzigartige Kombination von Sachverständigenkompetenz gepaart mit erfahrenen Wirtschaftsprüfern.
  • Die externe, fachkundige Verwiegung und Einstufung von Verpackungen und die Pflege von Verpackungsstammdaten entlastet die Unternehmen von aufwändigen aber nicht zum Kerngeschäft zählenden Spezialtätigeiten und schützt diese vor rechtlichen Risiken. Zudem gehen einige Handelshäuser dazu über, diese neutrale Tatsachenfeststellung zur Wahrung ihrer eigenen  Rechtssicherheit von ihren Lieferanten einzufordern, um bestehende marktwirtschaftliche Systemlösungen nicht zu gefährden. Wir haben attraktive Lösungen.
  • Wir überprüfen auch die Einhaltung der Regeln zur Mengenermittlung von Dualen Systemen über bestehende Vereinbarungen der Clearingstelle Dualer Systeme hinaus, im Rahmen von vertraglichen Sonderregelungen. Wir wissen, wie es geht.
  • Außerdem prüfen wir die Einhaltung der Regeln in allgemeinen Leistungsverträgen im Entsorgungsbereich im Bereich der Abrechnung, z.B. bei der Standortentsorgung und / oder bei der Vermarktung von Sekundärrohstoffen auf Grundlage von Marktpreisindizes. Auch in diesem Bereich haben wir umfangreiche Erfahrungen.

Prüfungen im Auftrag Dualer Systeme

  • Duale Systeme sammeln für ihre Kunden Abfälle ein und müssen dafür selbst wieder Pflichten erfüllen. Dazu gehört in erster Linie die Einhaltung von Verwertungsquoten, die über die Gesamtmengen der verschiedenen Wertstoffkategorien gelegt werden. Diese Stoffstrombilanzen oder Mengenstromnachweise müssen durch zugelassene Prüfer unter Berücksichtigung aller relevanten Daten geprüft und bestätigt werden. Wir sind berechtigt, diese Prüfungen durchzuführen und haben entsprechende Erfahrungen sowie wirksame Methoden und Werkzeuge.

Prüfung im Auftrag von Letztverwerteranlagen

  • "Letztverwerter" sind die Betreiber von Anlagen, die aus Abfall bzw. Sekundärrohstoff wieder marktgängige Produkte herstellen. Dieser Status bildet die wirtschaftliche Grundlage dieser Unternehmen: Nur Letztverwerter sind berechtigt Abfallmengen aus der Sortierung Dualer Systeme zu verarbeiten. Die Statusfeststellung erfolgt im zweijährigen Rythmus und darf nur durch bestimmte Prüfer durchgeführt werden. Wir zählen dazu.

Beratung

  • Beratung im Abfallbereich ist höchst individuell, erfordert Sach- und Fachkunde sowie Erfahrung gepaart mit Diskretion. Wir kennen den Anspruch und unsere Referenzen bestätigen, dass wir diesem gewachsen sind.

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