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Hintergrund: Bunte Plastikflaschen

Sie sind Hersteller und wünschen sich einen professionellen Partner für die Prüfung Ihrer Voll­ständig­keits­erklärung nach § 11 VerpackG?

Junge Frau mit lockigen Haaren, zieht Augenbrauen hoch, schaut verwundertLachende junge Frau mit lockigen Haaren
Hintergrund: gepresster Plastikmüll links, rechts Plastikgranulat aus recyceltem Plastikmüll

Sie als Kunststoff-Recycler sind auf der Suche nach einem erfahrenen Auditor, der Ihre Anlage nach RecyClass, EUCertPlast oder nach deutschem VerpackG prüft?

Mann mit Brille, Hemd, schaut verärgertMann mit Brille, Hemd, schaut glücklich
Hintergrund: Plastikgranulat links, rechts neue Plastikflaschen

Sie sind Kunststoffverarbeiter und wünschen sich für Ihre Kunden international anerkannte Zertifikate, die den Rezyklatanteil in Ihren Produkten bescheinigen?

genervte junge Frauglückliche junge Frau

Sie sind Hersteller und haben Fragen zum neuen Einwegkunststofffondsgesetz und benötigen eine individuelle Beratung bzw. sind auf der Suche nach einem qualifizierten Prüfer?

Bibliothek Regale

Sie sind Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer und müssen für Ihre Mandanten Prüfungen und Bescheinigungen erstellen, die Kenntnisse im Bereich VerpackG oder LUCID erfordern?

Alter Mann kaut FingernägelAlter Mann mit verschränkten Armen
Hintergrund: Schrottplatz

Sie sind gewerblicher Abfall­erzeuger und benötigen einen Nachweis für rechts­konformes Handeln im Sinne der Gewerbe­abfall­verordnung?

Junger Mann schaut verwundert in die FerneLachender junger Mann

Wir beraten, prüfen und zertifizieren Sie in allen Bereichen der erweiterten Produzenten-Ver­ant­wort­ung.

Unser Mandantenspektrum reicht von Inverkehrbringern von Verpackungen (Vollständigkeitserklärung nach VerpackG / LUCID) über die Kunststoffrecyclingindustrie (RecyClass, EUCertPlast) bis hin zu Kunststoffverarbeitern und -verwendern im Bereich der Rezyklateinsatzquoten (RecyClass, Blauer Engel). Darüber hinaus sind wir auch im Bereich der Altbatterieentsorgung (BattG) und in der gewerblichen Abfallwirtschaft (GewAbfV) kompetent. Ein 100%iger Durchblick in den spezifischen (Rechts-)Normen, unsere umfassenden beruflichen Zulassungen und eine gute Vernetzung in den relevanten Branchen sorgen dafür, dass wir Sie mit Weitblick auch auf neue Anforderungen vorbereiten.

Wir arbeiten prozessorientiert, pragmatisch und mit softwarebasierten Routinen. Dabei verlieren wir die wirtschaftlichen Ziele unserer Auftraggeber nie aus den Augen.

Neben den umfangreichen Zulassungen als Auditoren/Prüfer, verfügen wir über einen großen Erfahrungsschatz aus unserer beruflichen Praxis. Dadurch ordnen wir Ihre individuelle Aufgabenstellung immer im Gesamtrahmen ein. Dies und unser über lange Zeit aufgebautes, weltweites Netzwerk im Bereich der Rücknahme- und Verwertungssystemen, zu Überwachungsbehörden und zu Unternehmen der Recyclingwirtschaft bilden die Grundlage unserer Arbeit.

wissen

Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige kennen wir die aktuelle Rechtslage ganz genau. Darüber hinaus profitieren unsere Mandanten durch unser Netzwerk, z.B. Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern der REVISA-Gruppe, Lehrstuhlinhabern im Bereich der Recyclingwirtschaft oder zu anderweitig tätigen Berufskollegen.

erkennen

Um das Ausmaß unserer Aktivität auf kritische Felder zu fokussieren, ist unsere Vorgehensweise risikoorientiert. Deshalb analysieren wir zuerst die externen Rahmenbedingungen in Kombination mit der internen Aufbau- und Ablauforganisation unserer Klienten. Dies schafft die Grundlage für zielorientiertes und zugleich rechtssicheres Handeln.

lösen

Unsere weitestgehend standardisierten und softwareunterstützten Bearbeitungsprozesse sind zentrales Element für die zügige Erreichung der angestrebten Ziele in einem guten Kosten-Nutzen-Verhältnis. Durch die jahrelange Erfahrung unseres Teams lösen wir Aufgabenstellungen unter einem ganzheitlichen Hintergrund und vermitteln unseren Mandanten dabei auch Wissen über alle relevanten Zusammenhänge.

Wir sind die Experten in allen Bereichen der erweiterten Produzenten-Verantwortung.

Hersteller sind Sie auch für die Nachnutzungsphase ihrer Produkte verantwortlich. Die organisatorische Umsetzung dieser Verantwortung ist durch Rücknahme- und Verwertungssysteme sichergestellt sowie durch die Aktivitäten der Recyclingindustrie. Die Spielregeln sind in nationalen Gesetzen geregelt bzw. werden durch anerkannte Industrienormen sichergestellt. Hier finden Sie alle Dienstleistungen, die durch unsere öffentlich bestellten, vereidigten und bei LUCID registrierten Sachverständigen verantwortlich durchgeführt werden.  Da diese auch als Auditoren bei RecyClass, EUCertPlast und bei RAL zugelassen sind, finden Sie auch im Bereich Kunststoffrecycling und -rezyklateinsatz qualifizierte Ansprechpartner in unserem Team.

  • Rechtsverbindliche Prüfung von in Verkehr gebrachten Verpackungsmassen für Hersteller und Importeure gem. §11 VerpackG (Vollständigkeitserklärung / LUCID) inkl. testierte Vertragsprüfungen auf Anforderung der Systempartner.
  • Bescheinigung der Getrennterfassungsquote nach § 4 Abs. 3 GewAbfV und Beurteilung der Dokumentation.
  • Prüfung von Mengenstromnachweisen im Sinne des VerpackG bzw. Erfolgskontrolle im Sinne des BattG.
  • Auditierung/Zertifizierung von Kunststoffrecycling-Anlagen nach den Standards EuCertPlast und RecyClass (Recycling-process).
  • Auditierung/Zertifizierung der Rezyklateinsatzquote in Kunststoffprodukten unter Einbezug der Wertschöpfungskette nach den Standards RecyClass (traceability + recycled-content), RAL (Blauer Engel GZ 30a bzw. Rezyklate aus haushaltsnahen Wertstoffsammlungen).
  • Bestätigung der Eigenschaft als „Letztverwerteranlage“ im Sinne des VerpackG als Grundlage der für deren Geschäftstätigkeit mit Systemkunden im Bereich des VerpackG.
  • Rechtssichere Ermittlung von Verpackungsstammdaten (Gewicht, Materialart, Abgrenzung zwischen Produkt und Verpackung sowie Abgrenzung der Systembeteiligungspflicht) für verpflichtete Hersteller unter Verwendung einer geeichten Ausrüstung.
  • Sortieranalysen zur Festlegung von Abrechnungsgrundlagen zwischen unterschiedlichen Interessengruppen (z.B. Systembetreiber – Kommune, Sortieranlage – Aufbereiter, ...).
  • Erstellung von Gutachten im öffentlichem Auftrag (z.B. für Gerichte und Staatsanwaltschaften) oder für Versicherungen.
  • Erstellung von Sachverständigengutachten über Anlageneignung, z.B. in Bezug auf Recyclingquoten.
  • Beratung von Stadt- und Landkreisen im Zusammenhang mit Änderungen der kommunalen Abfallwirtschaft und Abstimmung mit Dualen Systemen oder in Fragen der Bilanzierung von Verwertungsquoten nach § 14 KrWG.
  • Beratung von Dualen Systemen in Bezug auf die Prüfung von Mengenstromnachweisen durch dritte Sachverständige (Prüfsystematik, Verständnis, Aufwand / Erfolg).
  • Strukturierung von Ausschreibungen im Bereich des Leistungsbezugs bzgl. Systembeteiligung, Entsorgungslogistik und Beurteilung der eingehenden Angebote.
  • Unterstützung von Entsorgungsunternehmen bei der Überprüfung ihrer Geschäftspolitik, Reorganisation der Prozesse und Effizienzsteigerung oder deren fachliche Unterstützung in Streitfällen.

CycleProof in Zahlen

2007 wurde REVISA CycleProof GmbH als Sachverständigengesellschaft in der REVISA Gruppe gegründet, zunächst mit speziellen Schwerpunkt im Bereich des Verpackungsgesetzes (bis 2018 Verpackungsverordnung). Danach erfolgte die Erweiterung unserer Tätigkeit in die Rechtsgebiete des deutschen Batteriegesetzes und der Gewerbeabfallverordnung. Damit einhergehend wurde unser Geschäftsgebiet zunehmend international und die Aktivitäten wurden ab 2017 durch den von Auditorenzulassungen im Bereich des Kunststoffrecyling und der Rezylatverwendung erweitert (nach EuCertPlast, RecyClass und RAL).

 

Mehr als 2.000 Vollständigkeitserklärungen  („LUCID“) haben wir seit dem Jahr 2007 in Deutschland und auch in ausländischen Rechtsräumen geprüft. 

 

Circa 200.000 Tonnen jährlich beträgt das Volumen der von uns auditierten Kunststoffströme. Somit kennen wir alle Branchen und Konstellationen sowie die Zusammenhänge dazwischen. Die positiven Rückmeldungen durch unsere Auftraggeber bestätigen uns auf diesem Weg. 

 

In 28 Ländern waren wir bisher heute aktiv. Ursprünglich war unserer Schwerpunkt  Europa, zunehmend kommen nun aber auch in anderen Regionen der Welt, wie z.B. Südostasien, hinzu.

 

Seit 2021 kooperieren wir bei der umfassenden Bearbeitung der EPR-Thematik mit der Hochschule Magdeburg (Rohstoffwerkstatt des Fachbereichs Wasser und Umwelt). Der stetige Austausch mit Experten aus Wirtschaft und mit Berufskollegen schaffen eine solide Grundlage für unser Tun. 

Was Sie unbedingt wissen sollten:

Die Rechts- und Marktlage ändert sich gerade im Bereich der Kreislaufwirtschaft ständig. Daher kann es immer wieder mal passieren, dass man nicht 100% up-to-date ist. Aber dafür gibt es ja uns. Wir sind ganz nah dran und wissen immer, wenn es Veränderungen gab oder geben wird. 

Das Gesetz ist die Umsetzung europäischer Vorgaben im Bereich des Ressourcenschutzes. Es soll zudem die Folgen Umweltverunreinigung dieser Einwegkunststoffprodukte auf die Hersteller abwälzen. Betroffen sind die im Gesetz definierten Produkte und Verpackungen, die Kunststoffe enthalten (auch in geringen Anteilen). Dazu zählen z. B. Zigarettenfilter, Hygienepapiere oder To-Go-Verpackungen. Hier sind viele dem Verpackungsrecht ähnelnde Regeln erkennbar aber es sind auch noch Auslegungsfragen offen. Für betroffene Hersteller erachten wir eine rechtzeitige Vorbereitung für unabdingbar. Dies beinhaltet Fragen zur Registrierung, Produktabgrenzung aber auch hinsichtlich einer Prüfung durch zugelassene Sachverständige. Weitergehende Fragen beantworten wir gerne. 

 

Gesetz Einwegkunststoff-Fonds (Deutsches Bundesministerium für Justiz)

Es ist bereits seit längerem bekannt, dass Vollständigkeitserklärungen häufig durch zugelassene aber sachunkundige Prüfer testiert werden. Dieser Umstand ist Anlass für standardisierte, IT-unterstützte Analyseprozesse der "Zentralen Stelle", die dabei Prüfberichtsinhalte mit anderen verfügbaren Daten abgleicht. Sofern sich die Hinweise konkret bestätigen, werden die Prüfer abgemahnt und es droht deren Entfernung aus dem Register. Dies hat ggf. auch Ausweitungen auf die Rechtsposition der geprüften Hersteller. Um hier unangenehme Folgen zu verhindern, raten wir Ihnen, die Kompetenz Ihres Prüfers kritisch zu hinterfragen, z.B. hinsichtlich spezifischen Fortbildungsmaßnahmen und einschlägiger Arbeitserfahrung.

Nach bestandenen Examina beglückwünschen wir unsere Kollegin Marion Coböke als zugelassene Auditorin in den Modulen „RecyclingProcess“ und „Traceability/Recycled Content in Products". 

Für Ihre Fragen und Herausforderungen haben wir immer ein offenes Ohr.

Wir unterstützen Sie dabei, dass wertvolle Ressourcen wieder in den Produktkreislauf  zurückgeführt werden und Ihr Workflow noch nachhaltiger wird. Dabei beraten, unterstützen und zertifizieren Sie in allen Bereichen rund um die Produktverantwortung und bei vielen weiteren Themen im Bereich Kreislaufwirtschaft.  

REVISA CycleProof GmbH

Heiner-Fleischmann-Str. 6

D- 74172 Neckarsulm

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Isabel Schreiter

Vollständigkeitserklärung / Verwertung / Gewerbeabfallverordnung

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Marion Coböke

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