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ERWEITERTE REGISTRIERUNGSPFLICHT NACH VERPACKG
Bisher beinhaltet das VerpackG hauptsächlich Pflichten für die Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen (Verkaufsverpackungen, Versandverpackungen, Serviceverpackung) von Produkten die an private Endverbraucher adressiert sind. Dies beinhaltete vor allem die kostenwirksame Beteiligung an einem System bzw. die unaufgeforderte Abgabe von Datenmeldungen an LUCID und ggf. die Abgabe einer sogenannten Vollständigkeitserklärung. (s. §§ 7, 9-11 VerpackG)
(16.12.2021)
Arbeitsgruppe Rohstoffwerkstatt an der Hochschule Magdeburg-Stendal und REVISA CycleProof kooperieren im Bereich Design4Recycling.
Gute Verpackungen schützen das Produkt und sie sind attraktiv für den Käufer. Gute Verpackungen sind aber auch umweltfreundlich. Der letzte Aspekt ist mittlerweile eine rechtlich normierte Anforderung (§ 21 Abs. 3 VerpackG) und durch den Mindeststandard für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen geregelt. Nur geht in der Praxis Produktschutz, Attraktivität und Ökologie nicht immer zusammen.
In diesem Themenfeld haben sich das auf Verpackungsthemen spezialisierte Prüfungsunternehmen REVISA CycleProof GmbH (RCP) aus Neckarsulm und die Arbeitsgruppe Rohstoffwerkstatt an der Hochschule Magdeburg-Stendal (Fachbereich Wasser, Umwelt, Bau und Sicherheit WUBS) nun vertraglich zusammengeschlossen.
(29.03.2021)
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister
hat am 27.10.2020 die jährliche Revision des Katalogs systembeteiligungspflichtiger Verpackungen freigegeben.
Mithilfe des Katalogs können betroffene Unternehmen schnell abschätzen, ob für ihre Produkte eine Systembeteiligungspflicht besteht, d.h. ob die Verpackungen ihrer Produkte typischerweise beim Endverbraucher als Abfall anfallen. Der Katalog umfasst über 1.600 verschiedene Produkte aus unterschiedlichsten Segmenten.
Ihr Produkt ist nicht gelistet? Schauen Sie doch mal bei den Einordnungsentscheidungen der Zentralen Stelle nach.
Hier werden „Sonderfälle“ von der Zentralen Stelle im Einzelfall betrachtet und es wird eine Entscheidung veröffentlicht.
Sie sind sich immer noch unsicher? Kommen Sie gern auf uns zu!
(04.11.2020)
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VE - Statistik 2020
Bis zum heutigen Tag wurden für das Jahr 2020 insgesamt 5.388 Vollständigkeitserklärungen hinterlegt.
Die REVISA CycleProof GmbH hat im selben Zeitraum davon über 110 Vollständigkeitserklärungen geprüft.
Dies macht uns bundesweit zu dem führenden Sachverständigenbüro in diesem Bereich.
(08.02.2022)